LE: bekannt.adj

Definition

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Die lexikalische Einheit "bekannt" beschreibt den Zustand oder die Eigenschaft einer Entität, von einem breiten Publikum oder in bestimmten Kontexten wahrgenommen und anerkannt zu werden, oft in Verbindung mit ihrer Bedeutung oder ihrem Einfluss in historischen, kulturellen oder sozialen Zusammenhängen.


Eigenschaften


Beispiele