LE: Plädoyer.n
Definition
                        AI-generiert
                    
                    Ein Plädoyer ist die förmliche Erklärung eines Angeklagten vor Gericht, in der Regel in Bezug auf die Anklage, wobei die Optionen schuldig, nicht schuldig oder nolo contendere (keine Einlassung) bestehen.
Eigenschaften
Beispiele