LE: liegen (an).v

Definition

AI-generiert

Die lexikalische Einheit „liegen“ im Frame „Urteil“ bezeichnet den Vorgang, in dem ein Kognizierender ein Urteil über ein Beurteiltes fällt, ohne dieses Urteil an einen Adressaten zu kommunizieren. Das Urteil kann dabei positiv oder negativ ausfallen und kann durch einen bestimmten Grund oder eine Funktion/Rolle des Beurteilten beeinflusst sein.


Eigenschaften


Beispiele